AGB
Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Bezüge vom Lager, Fassung VII/2006
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für Bezüge vom Lager, allerdings mit Maßgabe der nachfolgenden Ergänzungen:
Preise Die Preise verstehen sich freibleibend in der Währung Euro, exkl. Mehrwertsteuer, ab einem Bestellwert von 75,-- Euro exkl. Mehrwertsteuer frei Haus, bei Bahnversand franko Bahnstation des Bestimmungsortes. Bei Bestellungen im Wert von weniger als 75,-- Euro exkl. Mehrwertsteuer gelangt ein Abwicklungszuschlag von 12,-- Euro exkl. Mehrwertsteuer pro Bestellung zur Verrechnung. Mit der Ausgabe neuer Preisblätter verlieren die Preisblätter älteren Datums ihre Gültigkeit.
Versand Die Lieferung erfolgt nach der von uns gewählten Versandart. Wenn der Käufer eine Versandart verlangt, durch die höhere Spesen entstehen, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Eilgut-Mehrspesen gehen zu Lasten des Käufers. Postpakete werden franko aufgegeben und das verauslagte Porto in Rechnung gestellt.
Staffelung Maßgebend für die Berechnung ist die auf einmal abgenommene Menge in einem Stoff, einer Stärke, einer Größe und Farbe. Bei Packpapieren und Pappen können mehrere Stärken und Formate einer Qualität zu einer Staffelmenge zusammengezogen werden.
Beanstandungen Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt und vor dem Bearbeiten der Ware berücksichtigt werden. Auf Sonderformate geschnittene Waren werden auf keinen Fall zurückgenommen. Kleine Abweichungen in Stoff, Farbe, Oberfläche usw. sind produktionsbedingt unvermeidlich und können daher nicht Grund zu einer Beanstandung sein. Jeder Schadenersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist durch den Wert der fakturierten Ware begrenzt. Bezüglich Spezifikation der Ware und Lieferung weisen wir insbesondere auf die Punkte 9 bis 13 der allgemeinen Bedingungen hin.
Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum entsprechend Punkt 18 der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Zahlungsbedingungen Sofern keine Zahlungskondition vereinbart ist, gilt Barzahlung bei Erhalt der Faktura.
Firmensitz: Guntramsdorf
Firmenbuch Nummer: 137921a, Landesgericht Wr. Neustadt
DVR: 0028835
UID-Nr.: ATU 39477801
ARA-Lizenznummer 2331
ARA-Lizenznummer für Service-Verpackungen S 80162
EORI-Nummer: ATEOS1000011404
Gerichtsstand ist Wien.
Druckfehler vorbehalten.
Verkaufs- und Lieferbedingungen, Fassung VII/2006
- Insoweit nicht durch diese Verkaufsbedingungen eine andere Regelung vorgesehen ist, gelten die Usancen für den Großhandel mit Papier und bedruckbaren Medien für die Werbetechnik in Österreich als vereinbart. Abweichende Bedingungen Ihrer Bestellung können wir nicht anerkennen
- Falls innerhalb von 3 Tagen gegen die Auftragsbestätigung kein Einwand erhoben wird, gilt dieselbe als vollinhaltlich angenommen.
- Die Lieferung erfolgt nach der von uns gewählten Versandart. Wenn der Käufer eine Versandart verlangt, durch die höhere Spesen entstehen, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
- Eine Lieferung, die bis zu 14 Tage vor oder 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, gilt als im Rahmen der bei der Papiererzeugung angemessenen Toleranzfristen vorgenommen und daher als zeitgerecht. Die Lieferzeit ist von jenem Zeitpunkt an zu rechnen, an welchem sämtliche zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bei uns eingelangt sind.
- Fälle höherer Gewalt wie z.B. Elementarereignisse, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen usw. entheben uns der Lieferverpflichtung und berechtigen uns, die übernommenen Aufträge nach vorheriger Verständigung des Käufers zu stornieren. Ist die bestellte Ware bereits erzeugt oder in Fertigstellung, so sind wir berechtigt, dieselbe mit einer entsprechenden Nachfrist auf den vereinbarten Liefertermin auszuliefern bzw. dem Käufer zur Verfügung zu stellen.
- Das Transportrisiko geht immer zu lasten des Empfängers bzw. Käufers und es endet unsere Verbindlichkeit mit der Übergabe an den Frächter (Bahn, Post, Spediteur usw.), auch wenn die Preise frachtfrei Bestimmungsort vereinbart werden.
- Termingemäß fällige Lieferungen, die aus irgendeinem Grund vom Käufer nicht übernommen und zur Verfügung des Käufers fakturiert werden, werden auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert.
- Sollte der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Kauf in Rückstand sein, sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet und berechtigt, die gebuchten Aufträge zu stornieren. Das Stornierungsrecht steht uns auch zu, wenn uns nach Bestätigung des Auftrages die Bonität des Käufers zweifelhaft erscheint und derselbe unserer Aufforderung, eine Bankgarantie für die pünktliche Bezahlung unserer Faktura oder eine Vorauszahlung zu leisten, nicht entspricht.
- Das Papier wird rechtwinkelig geschnitten geliefert. Mangels anderer Vereinbarung wird das Papier nicht nachbeschnitten (gehobelt). Toleranzen: Bei unbeschnittenem Papier ist in Breite und Länge, sowie in der Rollenbreite eine Abweichung bis zu 5 mm vom vereinbarten Format, bei nachbeschnittenem Papier bis zu 2 mm gestattet. Bei nachbeschnittenem Papier wird das Gewicht mit Einschluss des durch das Nachbeschneiden entstandenen Wegfalls berechnet.
- Alle Papiere und Maschinenkartone dürfen bis zu 5 % schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden. Bei Schreibpapier und besserem Druckpapier im Gewicht von 70 - 149 g/m2 darf die Gewichtsabweichung 4 %, bei geklebten Kartons, Seiden-, Paus-, Zeichenpapier mit Oberflächenleimung, anderen Sonderpapieren sowie Packpapieren mit einem Eintrag von mehr als 50 % Abfallstoffen 10 % nicht übersteigen. Für die Feststellung der zulässigen Gewichtsgrenze ist bei einer aus mehreren Verpackungseinheiten bestehenden Lieferung nicht das Gewicht einer einzelnen Verpackungseinheit, sondern das Durchschnittsgewicht sämtlicher Verpackungseinheiten der Lieferung maßgebend. Die Berechnung des Gewichtes erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob das Papier innerhalb der angeführten Grenzen schwerer oder leichter ausgefallen ist, auf Basis des bestätigten Neuriesgewichtes. Im Sinne der bestehenden Usancen verstehen sich diese Neuriesgewichte stets einschließlich Emballage gewogen. Eingewogenes Formatpapier wird zum Nettogewicht (Bruttogewicht abzüglich des Gewichtes für Holzemballagen und Bandeisen), Rollenpapier brutto für netto berechnet.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei Bestellungen bis einschließlich 1.500 kg eine Mehrmenge von bis zu 20 % und bei Bestellmengen über 1.500 kg eine Mehrmenge von bis zu 10 % zu übernehmen. Bei einem Minderausfall kann eine Nachlieferung nicht verlangt werden, wenn die Mindermenge bei einer Bestellung bis 2.000 kg bis zu 10 % und bei Bestellmengen über 2.000 kg bis einschließlich 10.000 kg bis zu 5 % von der jeweiligen Bestellmenge beträgt. Bei Bestellungen über 10.000 kg ist der Käufer nicht verpflichtet, einen Minderausfall zu tolerieren.
- Im übrigen gelten für Mengen, Maße, Gewichte und Farben die Spezifikationen unserer Vorlieferanten. Angegebene Pantone und RAL-Farben sind produktionsbedingt nur als Annäherungswert zu betrachten.
- Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt und vor dem Bearbeiten der Ware berücksichtigt werden. Kleine Abweichungen in Stoff, Farbe, Oberfläche usw. sind produktionsbedingt unvermeidlich und können daher nicht Grund zu einer Beanstandung sein. Schadenersatz für eventuelle Mängel- und Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt, der Höhe nach ist unsere Schadenersatzpflicht jedenfalls mit der Höhe der Fakturensumme der beanstandeten Ware begrenzt.
- Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI. 99/1988 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Allgemein und insbesondere im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist vom Käufer bei der Behandlung, Anwendung und Lagerung der von uns gelieferten Ware auf deren spezifische Eigenschaften (z.B. im Hinblick auf Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit und Nässe) Bedacht zu nehmen.
- Die Fakturierung erfolgt zum Tagespreis der Auslieferung.
- Für die Bezahlung der Rechnungen ist die in den Fakturen angeführte Kondition maßgebend. Wir können nur Zahlungen an die von uns genannten Zahlstellen anerkennen. Alle Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien.
- Bei Zielüberschreitungen verrechnen wir die gesetzlichen Überziehungszinsen, mindestens jedoch 12 % p. a. Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungskonditionen auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen sofort fällig werden. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden sind wir berechtigt, alle Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen oder darüber hinaus getroffen wurden, mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Weiters hat der Käufer bei Zahlungsverzug alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen, die uns im Zusammenhang mit der Verfolgung unserer Forderung entstehen.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Dieser kann sie bei Zahlungsverzug des Käufers wieder an sich nehmen. Wird die gelieferte und noch nicht bezahlte Ware durch den Käufer ver- oder bearbeitet, so setzt sich das Alleineigentum des Verkäufers an der Ware als ideeller Miteigentumsanteil am Veräußerungsprodukt fort. Dessen Höhe folgt aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltssachen zum Wert der Verarbeitung. Alle drohenden zwangsweisen Eingriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf den Miteigentumsanteil des Verkäufers bei verarbeiteter Ware sind dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Der Käufer wird ermächtigt, über die noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware bzw. über den Miteigentumsanteil des Verkäufers am Verarbeitungsprodukt im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen, darf das Eigentum daran aber erst nach vollständiger Bezahlung derselben übertragen.
- Ausschließlicher Gerichtstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht, das UN-Kaufrecht sowie alle sonstigen Kollisionsnormen werden ausdrücklich ausgeschlossen.