Neu registrieren - Passwort vergessen  - Anmelden

Ihr neuer Katalog:

Fordern Sie noch heute Ihren druckfrischen Bürokommunikations- katalog Vol. 4 an!

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Fassung 2011

 

I. Geltungsbereich

 

1. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und sonstigen Verträgen der PaperNet GmbH (in Folge kurz „PaperNet“) liegen daher die vorliegenden AGB zu Grunde.

 

2. Nebenabreden und andere abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese von uns ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt sind.

 

3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden hiermit ausdrücklich abbedungen.

 

II. Angebote und Vertragsabschluss

 

1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle unsere Angebote freibleibend. Erst durch Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder durch Lieferung kommt ein Vertrag zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere den Leistungsumfang, ist allein die Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und –ergänzungen benötigen unsere schriftliche Bestätigung.

 

III. Erfüllungsort, Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang, Abnahme, Warenrückgabe

 

1.Erfüllungsort ist für beide Teile Wien.

 

2. Die Lieferung erfolgt nach der von PaperNet gewählten Versandart, zuzüglich eines angemessenen Transportkostenzuschlages. Wenn der Käufer eine Versandart verlangt, durch die höhere Spesen entstehen, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Bei Selbstabholung der Ware besteht kein Anspruch auf Frachtvergütung. Teillieferungen sind zulässig.

 

3. Bei Bestellungen im Wert von weniger als 75,-- Euro exkl. Mehrwertsteuer gelangt ein Abwicklungszuschlag von 15,-- Euro exkl. Mehrwertsteuer pro Bestellung zur Verrechnung.

 

4. Das Transportrisiko bei Selbstabholung geht immer zu Lasten des Empfängers bzw. Käufers; es endet die Verbindlichkeit von PaperNet mit der Übergabe an den Käufer oder einen von ihm bestimmten Frächter (Bahn, Post, Spediteur, usw.).

 

5. Die Wahl des Verpackungsmaterials und der Verpackung obliegt PaperNet. Die Kosten für Sonderverpackungen sind vom Kunden zu tragen.

 

6. Eine Lieferung, die bis zu 14 Tage vor, oder 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, gilt als im Rahmen der, bei der Papiererzeugung angemessenen Toleranzfristen vorgenommen und daher als zeitgerecht. Die Lieferzeit ist von jenem Zeitpunkt an zu rechnen, an welchem sämtliche zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen bei uns eingelangt sind.

 

7. Fälle höherer Gewalt, entheben uns der Lieferverpflichtung. Ist die bestellte Ware bereits erzeugt, oder in Fertigstellung, so sind wir berechtigt, dieselbe mit einer entsprechenden Nachfrist auf den vereinbarten Liefertermin auszuliefern und zu fakturieren.

 

8.Termingemäß fällige Lieferungen, die vom Käufer nicht übernommen werden, werden auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert und fakturiert. Die anfallenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

 

9. Hinsichtlich technischer Eigenschaften der Ware und deren Verarbeitung gelten die jeweiligen Angaben des Herstellers. Papier wird rechtwinkelig geschnitten geliefert. Mangels anderer Vereinbarung wird das Papier nicht nachbeschnitten. Toleranzen: Bei unbeschnittenem Papier ist in Breite und Länge, sowie in der Rollenbreite eine Abweichung bis zu 5 mm vom vereinbarten Format, bei nachbeschnittenem Papier bis zu 2 mm gestattet. Bei nachbeschnittenem Papier wird das Gewicht mit Einschluss des durch das Nachbeschneiden entstandenen Wegfalls berechnet.

 

10. Alle Papiere und Kartone dürfen bis zu 5 % schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden. Für die Feststellung der zulässigen Gewichtsgrenze ist bei einer aus mehreren Verpackungseinheiten bestehenden Lieferung nicht das Gewicht einer einzelnen Verpackungseinheit, sondern das Durchschnittsgewicht sämtlicher Verpackungseinheiten der Lieferung maßgebend. Die Berechnung des Gewichtes erfolgt ohne Rücksicht darauf, ob das Papier innerhalb der angeführten Grenzen schwerer oder leichter ausgefallen ist, auf Basis des bestätigten Neuriesgewichtes. Eingewogenes Formatpapier wird zum Nettogewicht (Bruttogewicht abzüglich des Gewichtes für Verpackung), Rollenpapier brutto für netto berechnet.

 

11. Der Käufer ist verpflichtet, bei Bestellungen bis einschließlich 1.500 kg eine Mehrmenge von bis zu 20 % und bei Bestellmengen über 1.500 kg eine Mehrmenge von bis zu 10 % zu übernehmen. Bei einem Minderausfall kann eine Nachlieferung nicht verlangt werden, wenn die Mindermenge bei einer Bestellung bis 2.000 kg bis zu 10 % und bei Bestellmengen über 2.000 kg bis einschließlich 10.000 kg bis zu 5 % von der jeweiligen Bestellmenge beträgt. Bei Bestellungen über 10.000 kg ist der Käufer nicht verpflichtet, einen Minderausfall zu tolerieren. Die Verrechnung erfolgt nach Maßgabe der tatsächlich gelieferten Menge.

 

12. Es gelten für Mengen, Maße, Gewichte, Farben, technische Eigenschaften und Verarbeitungshinweise und –richtlinien, die Spezifikationen unserer Vorlieferanten. Angegebene Pantone und RAL-Farben sind produktionsbedingt nur als Annäherungswert zu betrachten.

 

IV. Preise und Zahlung

 

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, inklusive Frachtkosten zuzüglich eines allfälligen Transportkostenzuschlages.

 

2. Sofern keine andere Zahlungskondition vereinbart ist, gilt Barzahlung bei Erhalt der Faktura ohne Abzug. Für die Bezahlung der Rechnungen ist die in den Fakturen angeführte Kondition maßgebend.

 

3. Die Fakturierung erfolgt zum Tagespreis der Auslieferung.

 

4. Maßgebend für die Gewährung von Staffelpreisen ist die auf einmal abgenommene Menge von einem Artikel.

 

5. Es werden nur Zahlungen an die von uns genannten Zahlstellen anerkannt. Alle Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien.

 

6. Sollte der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Kauf in Rückstand sein, sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Wir sind berechtigt, bereits gebuchte Aufträge zu stornieren. Das Stornorecht steht uns weiters zu, wenn uns nach Bestätigung des Auftrages die Bonität des Käufers zweifelhaft erscheint.

 

7.Bei Zielüberschreitungen verrechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 12 % p. a. Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungskonditionen auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen können und sämtliche Forderungen sofort fällig werden können.

 

8. Bei Insolvenz des Kunden werden alle Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen oder darüber hinaus getroffen wurden, mit sofortiger Wirkung widerrufen.

 

9. Der Käufer hat alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen, die uns im Zusammenhang mit der Verfolgung unserer Forderung entstehen.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

1.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

 

2. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers die Ware vollumfänglich wieder an uns zu nehmen. Wird die gelieferte und noch nicht bezahlte Ware durch den Käufer ver- oder bearbeitet, so setzt sich das Alleineigentum des Verkäufers an der Ware als ideeller Miteigentumsanteil am Veräußerungsprodukt fort. Dessen Höhe folgt aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltssachen zum Wert der Verarbeitung. Alle drohenden zwangsweisen Eingriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf den Miteigentumsanteil des Verkäufers bei verarbeiteter Ware sind dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Der Käufer wird ermächtigt, über die noch im Eigentum des Verkäufers stehende Ware bzw. über den Miteigentumsanteil des Verkäufers am Verarbeitungsprodukt im ordentlichen Geschäftsbetrieb zu verfügen.

 

3. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen.

 

4. Im Falle eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Fremdantrag unverzüglich nach entsprechender Kenntniserlangung des Kunden von dem Fremdantrag zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und schriftlich zu informieren. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, von unserem Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen, kennzeichnen oder zurückzunehmen.

 

VI. Beanstandungen, Mängelrüge und Gewährleistung

 

1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig und unverzüglich schriftlich zu melden. Belegmaterial für die Mängelrüge ist bereitzuhalten und auf Anforderung uns zuzusenden, oder zugänglich gemacht zu werden. Ware die „unter Vorbehalt“ übernommen wurde gilt ausdrücklich und grundsätzlich als übernommen.

 

2. Offensichtliche Transportschäden sind bereits zum Zeitpunkt der Anlieferung auf dem Frachtbrief, bzw. den Frachtunterlagen zu vermerken. Über Transportschäden sind wir unverzüglich, jedoch spätestens binnen 3 Werktagen nach Anlieferung zu unterrichten.

 

3. Auf Kundenwunsch von PaperNet geschnittene oder anderwärtig verarbeitete Ware wird  nicht zurückgenommen und es wird kein Ersatz oder Nachlass dafür gewährt.

 

4. Vom Kunden geschnittene, bedruckte oder sonst verarbeitete erkennbar mangelhafte Ware wird nicht zurückgenommen und es wird kein Ersatz oder Nachlass dafür gewährt.

 

5. Vom Kunden falsch bestellte Ware wird nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von PaperNet unter Verrechnung eines Manipulationskostenzuschlags zurückgenommen.

 

6. Retourware vom Kunden muss grundsätzlich transportgerecht verpackt werden, zumindest aber so, wie die Ware bei Lieferung verpackt war. Nicht transportgerechte verpackte Retourware wird von PaperNet nicht zurückgenommen.

 

7. Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt und vor dem Bearbeiten der Ware berücksichtigt werden. Abweichungen in Format, Farbe, Oberfläche usw. können nicht Grund zu einer Beanstandung sein. Schadenersatz für eventuelle Mängel- und Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Der Höhe nach ist unsere Schadenersatzpflicht jedenfalls mit der Höhe der Fakturensumme der beanstandeten Ware begrenzt.

 

8. Im Fall von Mängel gelieferter Maschinen oder Maschinenteilen erfolgt nach unserer Wahl die kostenlose Reparatur oder der Austausch der Maschine oder der defekten Teile. Bezüglich Gewährleistungsfristen und Garantiefristen gelten die gesetzlich vorgeschriebenen und festgelegten Fristen.

 

9. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI. 99/1988 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

VII. Beanstandungen, Mängelrüge und Gewährleistung

 

1. Werden oder sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

2. Gerichtstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

 

 

Weitere Angaben:

 

PaperNet GmbH, A-2355 Wiener Neudorf, IZ NÖ-Süd, Straße 6, Objekt 28, Tel.: (02236) 602-(0), Fax: (02236) 602-159, www.papernet.at 

Firmensitz: Guntramsdorf
Firmenbuch Nummer:
128953m

Landesgericht Wr. Neustadt
DVR: 0028835
UID-Nr.: ATU14837202

Bankverbindung: Bank Austria, Kontonr.: 0066-31428/00, BLZ: 12000 


Sämtliche Verpackungen/Artikel sind über die folgenden ARA-Lizenznummern entpflichtet.

ARA-Lizenznummer 2331
ARA-Lizenznummer für Service-Verpackungen S 80162


EORI-Nummer: ATEOS1000034133

 

Zertifiziert nach:

FSC: HCA-COC-100009

PEFC: HCA-COC-0141

 

Gültig ab Jänner 2011